FAQ
Talentklassen sind Sonderklassen zur Begabtenförderung gemäss §18 des Volksschulgesetzes.
Die beiden Bezirksschulen Sek eins Höfe und Sek 1 March führen auf der Basis eines Kooperationsvertrages gemeinsam die talent ausserschwyz.
Gestartet wurde das Angebot im August 2017 in der Schule Riedmatt in Wollerau. Im August 2018 kam zusätzlich der Standort Lachen hinzu. Grundsätzlich ist in einer späteren Phase oder bei mehr als einer Klasse pro Jahrgang jeder andere Schulstandort innerhalb der Bezirke Höfe und March möglich.
Nein, die talent ausserschwyz ist seit 2017 ein offizielles Angebot der Schwyzer Volksschule.
Ja, die talent ausserschwyz ist eine offizielle Swiss Olympic Partner School.
Die talent ausserschwyz hilft besonders sportlich, musisch oder künstlerisch begabten Jugendlichen in der Bewältigung von Talent- und Schulbereich.
Die talent ausserschwyz richtet sich an besonders begabte Jugendliche im Oberstufenalter aus den Bereichen Gestaltung, Musik und Sport, vornehmlich aus der Region Ausserschwyz.
Nein, die Zulassung richtet sich in erster Linie nach den Aufnahmekriterien des Talentbereiches. Schulisch wird ein hohes Mass an Selbstständigkeit, Einsatz und Leistungsbereitschaft gefordert. Es sind Schülerinnen und Schüler aller Stufen (Sek, Real, Werk) zugelassen.
Der Administration der talent ausserschwyz sind folgende Anmeldeunterlagen einzureichen:
- Antrag zur Aufnahme in die talent ausserschwyz
- Empfehlung zur Aufnahme in die talent ausserschwyz
- Handschriftliches Motivationsschreiben inkl. Passfoto der Schülerin / des Schülers
- Kopie der letzten zwei Schulzeugnisse
- Talentkarte, Leistungsausweise wie Wettkampfresultate, Diplome, Prüfungen usw.
- Übungs-, Trainings- oder Wettkampfpläne
- Kostengutsprache (wenn nicht wohnhaft im Bezirk Höfe oder Bezirk March)
- Ausgewiesenes, hohes Leistungsniveau und grosses erkennbares Entwicklungspotenzial im Talentbereich
(Talentkarte, IR-Kader, Auswahl usw.) - Hoher Grad an Motivation und Leistungsbereitschaft
- Gutes Arbeits- und Sozialverhalten
- Anerkannter Talentpartner
- Genügend ausserschulische Förderung (10-12 h nachgewiesenes, qualifiziertes Training pro Woche)
- Aufnahmegespräch
- Kostengutsprache (wenn nicht wohnhaft im Bezirk Höfe oder Bezirk March)
Die Aufnahmekommission entscheidet über die Aufnahme. Es bestehen weder Rechtsanspruch noch Rekursmöglichkeit. Eine Expertin oder ein Experte aus dem Talentbereich nimmt Einsitz in der Aufnahmekommission.
Nein, für Schülerinnen und Schüler der talent ausserschwyz gelten dieselben Lehrpläne wie für alle Schwyzer Oberstufen. Die schulischen Lehrplanziele sind vorgegeben und müssen erreicht werden können. Der Anschluss nach der obligatorischen Schulzeit an eine anspruchsvolle Lehre, respektive an die Kantonsschule Ausserschwyz ist gewährleistet.
Die Lektionenzahl pro Woche wird gesenkt in den Fächern Geschichte/Geografie und Sport. Die Bereiche Lebenskunde, Bildnerisches Gestalten, Technisches Gestalten und Hauswirtschaft werden stark reduziert und durch Projekttage oder Projektwochen minimal abgedeckt. In den gekürzten Bereichen werden die Lernziele angepasst. Durch die Kürzungen entsteht Raum zur bedarfsgerechten, individuellen Förderung der Talente.
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten oft mit individuellen Arbeitsplänen und Themendossiers. So kann Lernstoff bei Absenzen selbständig vor- und nachgeholt werden.
Grundsätzlich ist der Unterricht gleich organisiert wie in einer normalen Klasse der Sek I. Lernateliers erhöhen die zeitliche Flexibilität in der Erreichung der Lernziele.
Die Schülerinnen und Schüler besuchen pro Woche mindestens vier der sieben Lernateliers. In diesen Lektionen finden zwei Deutsch- sowie zwei Mathelektionen statt. Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten in dieser Zeit den geplanten Stoff grundsätzlich selbstständig. Diese Lektionen werden in allen drei Klassen parallel gesetzt, sodass die Deutsch- und Mathematiklehrpersonen in allen Klassen gleichzeitig als Lerncoaches zur Verfügung stehen. Die Talente werden von Klassen- und Fachlehrpersonen individuell begleitet und gecoacht. Bei längeren Absenzen aufgrund von Trainingslagern etc. können die Lehrpersonen den Besuch weiterer Lernateliers verlangen. Eine Lektion des Lernateliers wird am Montagmorgen als Klassenlehrerstunde (KLS) für die Planung der Woche eingesetzt. In dieser Lektion organisieren die Jugendlichen ihre Woche und regeln mit den Lehrpersonen ihre Anwesenheit.
Nein, die Zeugnisse entsprechen den kantonalen Vorgaben.
Grundsätzlich ist die talent ausserschwyz gleich organisiert wie die Bezirksschulen Sek eins Höfe und Sek 1 March.
Die zusätzlichen Organe Talentkommission, Aufnahmekommission sowie Koordinatoren/innen werden im Konzept detailliert beschrieben.
Der Besuch der talent ausserschwyz als Angebot der Schwyzer Volksschule ist grundsätzlich unentgeltlich (Schulgesetz §8); für Talente im Alter der Sekundarstufe I aus den Bezirken Höfe und March ist die talent ausserschwyz kostenlos. Jugendliche der anderen Bezirke des Kantons Schwyz benötigen eine Kostengutsprache durch deren Wohnbezirk. Die Kosten richten sich nach den Bestimmungen des regionalen Schulgeldabkommens RSG vom 1.8.2012. Ausserkantonale Jugendliche benötigen eine Kostengutsprache vom jeweiligen Bildungsdepartement des Wohnkantons und/oder der Wohngemeinde.
Die Kosten für die Mittagsverpflegung werden den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt. Auslagen für den Talentbereich werden von der talent ausserschwyz nicht übernommen.
Für Schülerinnen und Schülern aus den Bezirken March und Höfe werden die Kosten für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln gemäss geltenden Reglement der Schulwegentschädigung vom Schulträger der Wohngemeinde übernommen.
Der Talentstatus entfällt, wenn
- die Bedingungen des Talentpartners für den künstlerischen, musischen oder sportlichen Bereich nicht mehr erfüllt werden.
- die jährliche Kostengutsprache fehlt.
- das Talent gegen die Verhaltensnormen verstösst.
Ja, erfüllt ein Talent die Bedingungen nicht mehr, erfolgt üblicherweise eine Rückversetzung in die Regelklasse am angestammten Schulort des Wohnortes des Talentes.
Die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schule und Talentpartner basiert auf einer Bildungsvereinbarung. Diese wird jährlich überprüft und bei Bedarf ergänzt.
Der Talentpartner trägt für die künstlerische bzw. musische bzw. sportliche Förderung die Hauptverantwortung. Die Förderung richtet sich nach den Grundsätzen von SwissOlympic. Im Musikbereich gilt die Musikschule als Talentpartner, im Bereich Kunst die Akademie und Kunstschule Kunst 7
Bei längeren Absenzen wird der Lernstoff vor- oder nachgeholt. Ausserdem werden ortsunabhängige Lernplattformen genutzt, um bei Gelegenheit während der Absenz für die Schule zu arbeiten.