Aufnahmereglement
Aufnahmebedingungen
In der Regel werden nur Schulpflichtige der Sekundarstufe I aufgenommen. Weiter müssen folgende Bedingungen für eine Aufnahme erfüllt sein:
- Ausgewiesenes, hohes Leistungsniveau und grosses erkennbares Entwicklungspotenzial im Talentbereich
(Talentkarte, IR-Kader, Auswahl usw.) - Hoher Grad an Motivation und Leistungsbereitschaft
- Anerkannter Talentpartner, ausserschulische Förderung im Umfang von mindestens 10h Training/Woche
- Teilnahme an Aufnahmegespräch
Auswahlkriterien
Für den Aufnahmeentscheid werden folgende Faktoren berücksichtigt:
- Leistungsniveau im Talentbereich
- Aufnahmegespräch
- Umfang und Qualität der ausserschulischen Förderung
- Umfang des zeitlichen Aufwandes für die Reisewege
Entscheid durch Aufnahmekommission
Die Aufnahmekommission entscheidet abschliessend über die Aufnahme. Es bestehen weder Rechtsanspruch noch Rekursmöglichkeiten. Für die abschliessende Beurteilung wird grundsätzlich eine Expertin oder ein Experte aus dem Talentbereich beigezogen.
Kostengutsprache für externe Talentschüler/-innen
Externe Talentschülerinnen und -schüler werden erst definitiv aufgenommen, wenn die Kostengutsprache des Schulträgers vorliegt. Jugendliche aus den Bezirken Höfe und March benötigen keine Kostengutsprache. Jugendliche der anderen Bezirke des Kantons Schwyz benötigen eine Kostengutsprache durch den Wohnbezirk (Regionales Schulgeldabkommen, RSG, 1.8.2012). Ausserkantonale Jugendliche benötigen eine Kostengutsprache vom jeweiligen Bildungsdepartement des Wohnkantons und/oder der Wohngemeinde.