Aufnahmereglement

Aufnahmereglement

Aufnahmebedingungen

In der Regel werden nur Schulpflichtige der Sekundarstufe I aufgenommen. Weiter müssen folgende Bedingungen für eine Aufnahme erfüllt sein:

  • Ausgewiesenes, hohes Leistungsniveau und grosses erkennbares Entwicklungspotenzial im Talentbereich
    (Talentkarte, IR-Kader, Auswahl usw.)
  • Hoher Grad an Motivation und Leistungsbereitschaft
  • Anerkannter Talentpartner, ausserschulische Förderung im Umfang von mindestens 10h Training/Woche
  • Teilnahme an Aufnahmegespräch

Auswahlkriterien

Für den Aufnahmeentscheid werden folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Leistungsniveau im Talentbereich
  • Aufnahmegespräch
  • Umfang und Qualität der ausserschulischen Förderung
  • Umfang des zeitlichen Aufwandes für die Reisewege

Entscheid durch Aufnahmekommission

Die Aufnahmekommission entscheidet abschliessend über die Aufnahme. Es bestehen weder Rechtsanspruch noch Rekursmöglichkeiten. Für die abschliessende Beurteilung wird grundsätzlich eine Expertin oder ein Experte aus dem Talentbereich beigezogen.

Kostengutsprache für externe Talentschüler/-innen

Externe Talentschülerinnen und -schüler werden erst definitiv aufgenommen, wenn die Kostengutsprache des Schulträgers vorliegt. Jugendliche aus den Bezirken Höfe und March benötigen keine Kostengutsprache. Jugendliche der anderen Bezirke des Kantons Schwyz benötigen eine Kostengutsprache durch den Wohnbezirk (Regionales Schulgeldabkommen, RSG, 1.8.2012). Ausserkantonale Jugendliche benötigen eine Kostengutsprache vom jeweiligen Bildungsdepartement des Wohnkantons und/oder der Wohngemeinde.

Zeitlicher Ablauf

Nach Beendigung der Anmeldefrist beginnen die Sichtungen bzw. Beurteilungen der eingegangenen Dossiers inklusive Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Talentpartnern.

Im Anschluss an die Prüfung des Talentstatus werden die Talente mit ihren Eltern zu einem Aufnahmegespräch eingeladen. Die Aufnahmegespräche finden in Lachen und Wollerau parallel statt. Nach dem Gespräch kann eine provisorische Zusage erfolgen.

Nach abschliessender Prüfung des Dossiers erfolgt die definitive Zu- oder Absage schriftlich.

Ziel ist es, sich gegenseitig kennenzulernen und über den bevorstehenden Eintritt in die talent ausserschwyz zu informieren. Alle involvierten Personen (Talente, Eltern, Talentpartner, Schulleitungen, Koordinatoren, Klassenlehrpersonen) nehmen an dieser Veranstaltung teil.

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